Private Altersvorsorge
Betriebsrente – interessant für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Betriebsrente – interessant für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Zusätzliche Altersvorsorge muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Neben der privaten Altersvorsorge, beispielsweise durch eine Riester-Rente, kann die betriebliche Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen – in vielen Fällen sogar mit staatlicher Förderung.
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des Finanzdienstleisters, der die betriebliche Versorgung übernimmt. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung – es wird also ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Versorgung verwendet.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich auch selbst finanziell, in einigen Branchen haben sich die Unternehmen sogar tarifvertraglich verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen.
Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Versorgung aus eigenen Mitteln weiterführen – damit sollen Versorgungslücken vermieden werden. Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.
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