Private Altersvorsorge
Die Rürup-Rentenversicherung
Die Rürup-Rentenversicherung
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.
Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.
Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.
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